I. Allgemeines
1. Geltungsbereich
1.1. Nachfolgende Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller
zwischen Klaus Psaroudakis und dem Auftraggeber bestehender Verträge
und Geschäftsbeziehungen.
1.2. Hiervon abweichende AGB oder sonstige Regelungen des Auftraggebers
haben nur Gültigkeit, soweit Klaus Psaroudakis zu diesen
Regelungen ausdrücklich und schriftlich sein Einverständnis
erklärt hat.
1.3. Änderungen dieser Bestimmungen werden dem Auftraggeber
schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der
Auftraggeber nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich
widerspricht.
2. Vorvertragliche Haftung
2.1. Klaus Psaroudakis verpflichtet sich, im Stadium der Vertragsanbahnung
die in seinem Geschäftsbereich üblichen Sorgfaltspflichten
zu wahren, insbesondere die vertrauliche Behandlung der vom Auftraggeber
mitgeteilten Daten zu gewährleisten. Diese Verpflichtung
erfolgt ab dem Beginn der einer Vertragsanbahnung vorangehenden
Gespräche zwischen dem Kunden und Klaus Psaroudakis. Für
ohne vorherige Absprache an Klaus Psaroudakis gesendete Unterlagen
wird keine Haftung übernommen.
2.2. Klaus Psaroudakis behält sich die alleinige Entschließungsfreiheit
bis zum Vertragsschluss vor. Vertragsverhandlungen begründen
keine Pflicht zum Vertragsabschluß. Für Schäden
oder Aufwendungen, die dem Auftraggeber im Vertrauen auf einen
Vertragsabschluß entstehen, wird keine Haftung übernommen.
2.3. Die Haftung von Klaus Psaroudakis für leichtes Verschulden
wird sowohl für eigene Vertragsverletzungen als auch für
Vertragsverletzungen seiner Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.
3. Vertragsschluss
3.1. Ein Vertrag zwischen Klaus Psaroudakis und dem Auftraggeber,
der nicht auf Beratungsgesprächen beruht, kommt ausschließlich
durch übereinstimmende, schriftliche Willenserklärungen
beider Vertragspartner zustande. Mündliche Absprachen sind
unwirksam.
3.2. Für einen Vertrag, der auf Beratungsgesprächen
beruht oder ein Beratungsverhältnis zum Gegenstand hat, gilt:
Sofern über den Verlauf des Beratungsgesprächs ein Protokoll
angefertigt und dem Auftraggeber ausgehändigt wird, ist dieser
verpflichtet, das Protokoll unverzüglich gegengezeichnet
zurückzusenden. Änderungswünsche hat der Auftraggeber
sofort und vor Gegenzeichnung bekannt zu geben. Mit der Gegenzeichnung
bestätigt der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit
des Protokolls.
3.3. Der Vertrag kommt ausschließlich zwischen Auftraggeber
und Klaus Psaroudakis zustande. Dritte werden nicht in den Schutzbereich
des Vertrags einbezogen.
4. Leistungsumfang
4.1. Der Umfang der Leistungspflichten ergibt sich aus dem mit
dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, aus den vorliegenden Geschäftsbedingungen
und subsidiär aus etwa vorliegenden gegengezeichneten Gesprächsprotokollen.
Darüber hinausgehende Leistungsgarantien sowie Zusicherungen
sind nur wirksam, wenn sie von Klaus Psaroudakis schriftlich bestätigt
werden.
4.2. Nachträgliche Änderungen des vertraglichen Leistungsumfangs
werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Änderungen
sowie Folgeaufträge lassen den bereits bestehenden Vertrag
unberührt, soweit nichts anderes vereinbart wird.
5. Leistungsumsetzung
5.1. Klaus Psaroudakis behält sich grundsätzlich die
Wahl der Vorgehensweise bei der Umsetzung der Leistungspflichten
vor. Insbesondere können Dritte mit der Durchführung
einzelner Schritte beauftragt werden. Der Auftraggeber stimmt
der Weitergabe von Daten insoweit zu, wobei die Beachtung der
einschlägigen Datenschutzbestimmungen zugesichert werden.
5.2. Soweit erforderlich oder vom Auftraggeber verlangt, wird
diesem ein Dienstleistungsprotokoll übersandt. Dieses enthält
Angaben über die einzelnen Arbeitsschritte.
6. Urheberrecht und Nutzungsrechte
6.1. Alle durch Klaus Psaroudakis erzeugten Ideen, Vorschläge,
Konzepte, Layouts und Texte sind geistiges Eigentum von Klaus
Psaroudakis. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung
ist unzulässig.
6.2. Die von Klaus Psaroudakis erstellten Werke sind ausschließlich
für den Vertragspartner bestimmt. Dem Vertragspartner werden
die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte
übertragen. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber
erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht
übertragen. Klaus Psaroudakis bleibt in jedem Fall, auch
wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde,
berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen im
Rahmen der Eigenwerbung oder zu redaktionellen Zwecken zu verwenden,
verbreiten oder zu veröffentlichen und zwar ohne Einschränkung
des räumlichen, sachlichen und zeitlichen Geltungsbereichen.
6.3. Sollte es nicht zur Auftragserteilung an Klaus Psaroudakis
kommen, so verpflichtet sich der Auftraggeber, die im Rahmen der
Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte,
Layouts und Texte von Klaus Psaroudakis nicht zu verwenden. Die
Ausführung seiner Konzeptarbeit ist allein Klaus Psaroudakis
vorbehalten.
6.4. Eine weitergehende Nutzung, eine Weitergabe an Dritte, eine
teilweise oder komplette Realisierung der im Rahmen der Zusammenarbeit
vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts und Texte
bedarf der Zustimmung von Klaus Psaroudakis und in jedem Fall
die vorherigen Einigung über eine angemessene Vergütung.
6.5. Klaus Psaroudakis hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken
(Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden.
7. Zahlung
7.1. Es gelten die bei Vertragsschluss gültigen oder vereinbarten
Preise und Zahlungsbedingungen. Preiserhöhungen während
der Laufzeit von Dauerschuldverhältnissen bleiben Klaus Psaroudakis
vorbehalten.
7.2. Der Auftraggeber darf gegen den Zahlungsanspruch nicht mit
einer Forderung aufrechnen, soweit diese nicht unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt ist.
8. Leistungsort
Leistungsort für alle von Klaus Psaroudakis zu erbringenden
Leistungen ist der Geschäftssitz von Klaus Psaroudakis, soweit
nichts anderes vereinbart ist.
9. Gewährleistung und Haftung
9.1. Klaus Psaroudakis verpflichtet sich, die Beratung gewissenhaft
und vollständig unter Wahrung aller im jeweiligen Bereich
üblichen Sorgfaltspflichten durchzuführen. Für
eine wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit
wird keine Haftung übernommen.
9.2. Es besteht keine Verpflichtung, die vom Auftraggeber stammenden
Daten auf deren Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Auftraggeber
versichert, dass er zur Verwendung aller Klaus Psaroudakis übergebenen
Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter
frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung
berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter
sein, stellt der Auftraggeber Klaus Psaroudakis im Innenverhältnis
von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Für Schäden
und Mehraufwendungen, die durch Verwendung fehlerhafter, unrichtiger
oder fremdmanipulierter Daten bei der Leistungserbringung entstehen,
haftet der Auftraggeber.
9.3. Soweit Klaus Psaroudakis zur Durchführung der Leistungspflichten
auf die Informationen Dritter angewiesen ist, werden diese im
Rahmen des Möglichen und Zumutbaren auf ihre Verlässlichkeit
und Richtigkeit hin überprüft. Wenn eine Überprüfung
nicht möglich ist, oder keine Erkenntnisquellen vorhanden
sind, wird der Auftraggeber darauf hingewiesen. Im Fall der Unrichtigkeit
einer solchen Information stellt Klaus Psaroudakis diese unverzüglich
richtig, nachdem er Kenntnis von der Unrichtigkeit erhalten hat.
Eine weitergehende Garantie für die Richtigkeit Informationen
Dritter wird von Klaus Psaroudakis nicht übernommen.
9.4. Nicht von der Leistungspflicht umfasst, ist die Garantie
eines wirtschaftlichen Erfolges bei der Verwendung der erbrachten
Leistung. Markt- und Unternehmerrisiko trägt der Auftraggeber.
9.5. Die Haftung für leichtes Verschulden von Klaus Psaroudakis
oder eines Erfüllungsgehilfen wird ausgeschlossen.
9.6. Rügen jeglicher Art und Beanstandungen sind schriftlich
gegenüber Klaus Psaroudakis unter genauer Beschreibung der
Beanstandung zu erheben.
9.7. Die Beweislast für ein Verschulden von Klaus Psaroudakis
trägt der Auftraggeber.
10. Vertragsdauer und Vertragsbeendigung für Dauerschuldverhältnisse
10.1. Soweit vertraglich nichts anderes geregelt ist, beginnt
im Fall eines Dauerschuldverhältnisses das Vertragsverhältnis
mit Unterzeichnung des Vertrags auf unbestimmte Zeit zu laufen.
10.2. Der Vertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer
im Vertrag zu regelnden Frist, ansonsten mir einer Mindestfrist
von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung
hat schriftlich gegenüber dem Vertragspartner zu erfolgen.
11. Rücktritt
11.1. Klaus Psaroudakis ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
wenn die Erfüllung der Leistungspflicht unmöglich wird
aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder wenn
der Auftraggeber seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt bzw.
bei Insolvenz des Auftraggebers.
11.2. Hiervon unberührt bleibt das Recht von Klaus Psaroudakis,
in diesem Fall Vergütung auch hinsichtlich bereits erbrachter
Leistungen zu verlangen.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, gilt der Geschäftssitz und Gerichtsstand
von Klaus Psaroudakis iSd § 37 ZPO als vereinbart. Klaus
Psaroudakis behält sich darüber hinaus im Fall einer
Klage gegen den Auftraggeber vor, dessen allgemeinen Gerichtsstand
zu wählen.
12.2. Sollte eine einzelne Bestimmung des Vertrages unwirksam
sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des
Vertrages im übrigen. Die unwirksame Bestimmung ist von den
Vertragsparteien durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die
dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrages entspricht.
12.3. Es gilt deutsches Recht für alle Vertrags- und Geschäftsverhältnisse
zwischen Klaus Psaroudakis und dem Auftraggeber nach § 27
EGBGB.
Nach oben
II. Ergänzende Geschäftsbedingungen
für Datenverarbeitungsroutinen
1. Anwendungsbereich
Diese Bedingungen finden zusätzlich zu den allgemeinen Bedingungen
Anwendung, auf Verträge, deren Inhalt Datenverarbeitungsroutinen
sind. Als Datenverarbeitungsroutine wird insoweit der technische
Vorgang der Datenverarbeitung und -speicherung von der Datenanalyse,
Dateneingabe bis zur Datenlöschung verstanden.
2. Umfang der Qualitätsgarantie und Haftung
2.1. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass
Klaus Psaroudakis aufgrund der tatsächlichen und technischen
Gegebenheiten in der Datenverarbeitungsroutine keine absolute
Fehlerfreiheit des Datenbankinhalts gewährleisten kann. Eine
Fehlerquote von bis zu 3 % stellt daher weder einen Mangel noch
eine Schlecht-/ Nichterfüllung dar.
2.2. Klaus Psaroudakis verpflichtet sich, zur Wahrung der üblichen
Sorgfaltspflichten in einem marktüblichen Rahmen. Darüber
hinaus, stimmen die Vertragsparteien überein, dass eine Stichprobenprüfung
als Qualitätskontrolle ausreichend ist.
2.3. Klaus Psaroudakis übernimmt keine Gewähr für
das Eintreten eines wirtschaftlichen Erfolges des Auftraggebers
durch die Verwendung der gespeicherten oder bearbeiteten Daten.
2.4. Sofern die Speicherung der Daten von einem Erfüllungsgehilfen
vorgenommen wird, haftet Klaus Psaroudakis nur für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit der Speicherfirma. Insbesondere
die Haftung für Schäden, die durch vorübergehenden
Server-Ausfall oder unbefugte Eingriffe Dritter in die Datenbank
entstehen, ist ausgeschlossen, soweit dies nicht auf grobe Fahrlässigkeit
von Klaus Psaroudakis oder der Speicherfirma zurückzuführen
ist.
2.5. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit von Klaus
Psaroudakis und seinen Erfüllungsgehilfen wird ausgeschlossen.
2.6. Der Nachweis des Verschuldens obliegt dem Auftraggeber.
Nach oben
III. Verpflichtungserklärung
zur Datensicherheit
1. Allgemeines
Der Umgang mit Daten des Auftraggebers oder Endkunden erfolgt
im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), sowie dem
Hessischen Ausführungsgesetz zum BDSG. Insbesondere gelten
nachfolgende Bestimmungen.
2. Datenerhebung, - speicherung und Nutzung (§ 28 BDSG)
2.1. Klaus Psaroudakis erhebt speichert und nutzt personenbezogene
Daten des Auftraggebers oder Endkundens
a) soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses
zwischen Auftraggeber bzw. Endkunden und Klaus Psaroudakis oder
einem Dritten, für den Klaus Psaroudakis den Vertrag vermittelt
hat, dient (§ 28 I Nr.1 BDSG)
b) für Zwecke der Werbung, Marktforschung und Meinungsforschung
(§ 28 III Nr.3 BDSG)
2.2. Verwendet werden Daten, die aus abgeschlossenen oder vermittelten
Verträgen, durch Direktmarketing, aus öffentlich zugänglichen
Quellen oder von Dritten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
erlangt wurden.
3. Datenweitergabe an Dritte (§ 29 BDSG)
Klaus Psaroudakis verpflichtet sich, die Weitergabe von Daten
an Dritte auf folgende Fälle zu beschränken:
a) Zum Zweck der Erfüllung vertraglicher Pflichten gegenüber
dem Auftraggeber,
b) Zum Zweck der Forschung gem. § 1 Nr. 1 a AGB, soweit der
Auftraggeber oder Endkunde nicht ausdrücklich widerspricht,
c) aus allgemein zugänglichen Quellen entnommene Daten.
4. Auskunftspflicht (§ 34 BDSG)
4.1. Klaus Psaroudakis verpflichtet sich, dem Auftraggeber oder
Endkunden Auskunft über die zu seiner Person gespeicherte
Daten, über Empfänger, an die Daten weitergegeben wurden
sowie über den Zweck der Speicherung zu erteilen.
4.2. Das Auskunftsbegehren ist schriftlich gegenüber Klaus
Psaroudakis geltend zu machen.
5. Widerspruchsrecht der Datennutzung
Der Auftraggeber oder Endkunde kann der Nutzung seiner Daten für
Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung sowie der Übermittlung
der Daten an Dritte widersprechen. Der Widerspruch ist schriftlich
gegenüber Klaus Psaroudakis zu erheben.
6. Löschung der Daten (§ 35 II BDSG)
Klaus Psaroudakis verpflichtet sich, personenbezogene Daten des
Auftraggebers oder Endkunden zu löschen, sobald und soweit
a) für eigene Zwecke verarbeitete Daten zur Erfüllung
des Zwecks der Speicherung nicht mehr erforderlich sind
b) eine Prüfung von geschäftsmäßig zum Zweck
der Übermittlung verarbeiteten Daten nach Ablauf des vierten
Kalenderjahres seit der erstmaligen Speicherung ergibt, dass eine
länger währende Speicherung nicht mehr erforderlich
Nach oben
Stand: September 2005