Marketing und
dialogorientierte
Vertriebs- und Unternehmensstrategien

 
Fairness & Preiswürdigkeit
Jeder Anbieter ist irgendwann Kunde und jeder Kunde ist irgendwo Anbieter. Nicht zuletzt aus diesem Grund, sollten wir uns gut in die jeweiligen Wünsche des Anderen, nach Fairness und Preiswürdigkeit hinein versetzen können.

Genau aus diesem Grund, biete ich drei faire Abrechnungsvarianten, die jeweils auf unterschiedliche Anforderungen und Aufgaben abgestimmt und Ihnen angeboten werden:

 
1. Aufwandsbasierend
Vor jeder Auftragserteilung erfolgt eine jeweils verbindliche Information über Stundensätze bzw. den Preis je Einheit. Sofern die Art der Aufgabe es erlaubt, erhalten Sie vorweg eine Aufwandseinschätzung meiner Leistungen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass eine Aufwandsschätzung nicht zu hundert Prozent zutreffen muss. Abweichungen zum tatsächlichen Aufwand sind sowohl nach oben wie auch nach unten möglich. Wurde eine Aufwandschätzung abgegeben, so werden alle Tätigkeiten nur bis zur Erreichung dieser Schätzung automatisch durchgeführt. Alle darüber hinausgehenden Tätigkeiten werden erst mit Ihnen abgestimmt und einzeln durch Sie freigegeben.

 2. Festpreis
In sich abgeschlossene Projekte oder regelmäßige und immer wiederkehrende Leistungen können zu einem Pauschalpreis angeboten und abgerechnet werden. Ein Festpreis wird jedoch immer nur für Leistungen vereinbart, die direkt durch mich erbracht werden und beziehen sich grundsätzlich nicht auf Preise und Leistungen durch Dritte (z.B. Druckereien), die für Sie im Rahmen von Projekten
u. U. eruiert wurden. So können Sie sicher sein, auch wirklich nur für von mir erbrachte Leistungen zu zahlen und nicht für eine Vermittlungstätigkeit - die ich somit ausschließe.

 3. Erfolgsbasierend
Bei einer erfolgsabhängigen Vereinbarung, besteht die Honorierung aus einem Anteil des auf mich ableitbaren Erfolges. Eine Grundbedingung dafür ist, dass Erfolge auch eindeutig messbar bzw. bezifferbar sind. Ein zweiter wesentlicher Bestandteil einer solchen Vereinbarung besteht darin, dass Sie sich darüber bewusst sein müssen, dass Erfolgshonorare auch dann anfallen, wenn Sie erfolgsbringende Maßnahmen, trotz Rechtmäßigkeit, unterlassen bzw. untersagen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Art der Vereinbarung, nur für Leistungen getroffen werden kann, bei denen die Erfolgsaussichten unmittelbar von mir abhängig und auch durch mich beeinflussbar sind. Auch das Unternehmen/ Produkt muss mir bereits bekannt sein.

Selbstverständlich sind auch Mischformen dieser drei Varianten möglich. Die Grundprämissen der jeweiligen Art bleiben jedoch davon unberührt. Stellen Sie mich auf die Probe, fordern Sie mich heraus! Ich freue mich auf Ihre Anfrage.